Die Zuständigkeit der Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist geregelt in Artikel 36 der Gemeindeordnung:

Die RPK prüft die Buchhaltung und Jahresrechnung in formeller und materieller Hinsicht. Sie ist dazu berechtigt, die Vorlage der Bücher und Belege, wie Rechnungen, Quittungen, Beschlüsse, Verträge und alle Auskünfte zu verlangen, die sie für die Durchführung einer einwandfreien Prüfung als notwendig erachtet. Sie erstellt schliesslich der zuständigen Gemeindebehörde und den für die Genehmigung der Rechnung zuständigen Instanzen einen schriftlichen Bericht und Antrag.

Im Übrigen finden die Bestimmungen der Verordnung des Regierungsrates vom 23. April 2013 über das Rechnungswesen der Gemeinden (RB 131.21) Anwendung.

Kontakt

Die Rechnungsprüfungskommission
Buhwilerstrasse 1
8577 Schönholzerswilen
Tel. 058 346 10 50

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