Die Kommission für Soziales (Fürsorgebehörde) ist die zuständige Gemeindebehörde für den Vollzug des Gesetzes vom 29. März 1984 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; RB 850.1) und der Verordnung des Regierungsrates vom 15. Oktober 1985 zum Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV; RB 850.11).

Gemäss dem sozialhilferechtlichen Grundsatz (§ 1 SHG) trifft die Gemeinde Vorkehrungen, um soziale Not zu verhindern. Sie leistet zudem Hilfe zu deren Behebung und hilft auch mit, familienrechtliche Unterhaltsansprüche zu vollstrecken.

Die Fürsorgebehörde leistet nach § 24 Abs. 1 SHG die in diesem Gesetz vorgesehene Hilfe, sobald sie Kenntnis von drohender oder bestehender sozialer Not erhält. Sie benachrichtigt zudem die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, wenn für den Hilfsbedürftigen oder seine Angehörigen Anordnungen des Kindes- und Erwachsenenschutzes notwendig werden.

Kontakt

Die Kommission für Soziales
Buhwilerstrasse 1
8577 Schönholzerswilen
Tel. 058 346 10 50
anita.posch@schoenholzerswilen.ch

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt