Vogelgrippe - Informationen des Veterinäramts

27. November 2025
Vergangenen Freitag wurde bei fünf Vögeln im Stadtweiher der Stadt Wil SG die hochpathogene Form der aviären Influenza H5N1 (Vogelgrippe) festgestellt. Es handelt sich hierbei um den ersten Vogelgrippefall bei gehaltenem Geflügel in diesem Herbst in der Schweiz. In Absprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen (AVSV) wurde entschieden, auf das Einrichten einer Schutzzone, in welcher sehr einschneidende Massnahmen gelten würden, zu verzichten bzw. diese auf den Seuchenbetrieb zu begrenzen. Zur Überwachungszone wird das gesamte Gebiet der Stadt Wil erklärt. Der Kanton Thurgau ist also weder von der Schutz- noch Überwachungszone tangiert. Im Umkreis von rund 10 km um den Seuchenbetrieb muss in 17 Thurgauer Gemeinden eine sogenannte Zwischenzone eingerichtet werden. Auch die Gemeinde Schönholzerswilen gehört zu diesen Gemeinden. Die betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter wurden direkt informiert.

Vogelgrippe-Hotline: 058 345 34 44
E-Mail-Adresse vogelgrippe@tg.ch

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