Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2024/2025

12. Mai 2025

Die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 erfordert auch eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1). Die Ergebnisse liegen zur Vernehmlassung vor und werden öffentlich bekannt gemacht: 

 

− Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2024/2025 (Entwurf März 2025) 
− Entwurf für eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes  über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1)  

Auflageort: Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld 
Dauer der Auflage: 12. Mai bis 6. September 2025 
Zeiten: Montag bis Freitag, 07:45 bis 11:45 und 13:15 bis 17:00 Uhr 

 

Die beiden Entwurfsvorlagen können auch im Internet eingesehen werden: 
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/teilrevision-kantonaler-richtplan-2024-2025 
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/revision-pbg-und-strwg 

 

Die Vernehmlassungsverfahren werden mit dem Online-Tool "e-Vernehmlassungen" durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zu den beiden Entwurfsvorlagen zu äussern. Stellungnahmen, die nicht im Online Tool "e-Vernehmlassungen" erfasst werden, sind zu richten an: 
Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld. 

 

Zugehörige Objekte

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