Öffentliche Auflage - Revision Ortsplanung

16. Mai 2025
Revision Ortsplanung – Änderungen
infolge Genehmigungsentscheid

Gestützt auf §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgt gemäss Beschluss des Gemeinderates Schönholzerswilen vom 31. März 2025 folgende öffentliche Auflage:

 

  • Änderung Art. 13 Baureglement – Naturschutzzone
  • Änderung Art. 14 Baureglement – Abbauzone
  • Änderung Zonenplan – Legende der Abbauzone und Naturschutzzone

 

Auflage vom:        Freitag, 16. Mai 2025 bis Mittwoch, 4. Juni 2025

Auflageort:            Gemeindeverwaltung Schönholzerswilen
Die Unterlagen können jeweils während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen während der Auflagefrist auf der Homepage der Gemeinde www.schoenholzerswilen.ch aufgeschaltet.

Rechtsmittel:

Wer durch die aufgelegte Änderung Baureglement und Zonenplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Gemeinderat Schönholzerswilen, Buhwilerstrasse 1, 8577 Schönholzerswilen zu richten. Diese Änderungen von Baureglement und Zonenplan werden als geringfügige Änderungen gemäss § 4 Abs. 2 PBG durch den Gemeinderat beschlossen. Sie sind nach Erledigung der Einsprachen der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten, wenn dies fünf Prozent der Stimmberechtigten während der Auflage verlangen.

 

 

8577 Schönholzerswilen, den 16. Mai 2025

GEMEINDERAT SCHÖNHOLZERSWILEN

 

Zugehörige Objekte

Name
01 Publikation (PDF, 138.86 kB) Download 0 01 Publikation
02 Baureglement_01.02.2025_Änderungen GN Entscheid_25.03.25 (PDF, 324.59 kB) Download 1 02 Baureglement_01.02.2025_Änderungen GN Entscheid_25.03.25
03 Titelblatt und Legende (PDF, 224.82 kB) Download 2 03 Titelblatt und Legende
04 Planungsbericht Änderungen infolge GN-Entscheid-DBU (PDF, 873.41 kB) Download 3 04 Planungsbericht Änderungen infolge GN-Entscheid-DBU