Planauflage Signalisation des Strassenprojektes Mettlen-Schönholzerswilen
Der Signalisationsplan, inklusive Angaben zur Signalisation liegen in der Zeit während 20 Tagen, vom 30. Januar 2026 bis 19. Februar 2026, im Gemeindehaus Schönholzerswilen, Buhwilerstrasse 1, 8577 Schönholzerswilen, während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen während der Auflagefrist auf der Website der Gemeinde einsehbar.
Zum Signalisationsplan können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden.
Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.
Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 7431-51-01 Signalisationsplan_2025-12-09 (PDF, 602 kB) | Download | 0 | 7431-51-01 Signalisationsplan_2025-12-09 |
| Planauflage Signalisation Mettlen-Schönholzerswilen (PDF, 125 kB) | Download | 1 | Planauflage Signalisation Mettlen-Schönholzerswilen |