Behördenwahlen für die Amtszeit 01.06.2027 bis 31.05.2031

28. April 2026

Am 1. Juni 2027 beginnt die neue vierjährige Amtsdauer der Behörden der Politischen Gemeinde Schönholzerswilen. Die Wahltermine wurden durch den Gemeinderat festgelegt:

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen findet am Sonntag, 29. November 2026, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 28. Februar 2027, durchgeführt.

Bei den Erneuerungswahlen gilt es die Mitglieder für folgende Behörden, gem. Gemeindeordnung § 5 zu wählen: Gemeinderat (Gemeindepräsident und vier Mitglieder des Gemeinderates), Rechnungsprüfungskommission (drei Mitglieder und zwei Suppleanten/innen) und Wahlbüro (4 Mitglieder und zwei Suppleanten/innen).

Nebst der Wahl des Gemeindepräsidenten/in sind 3 Sitze im Gemeinderat neu zu besetzen. 

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen:
weitere Infos zu den Behördenwahlen

Gemäss Paragraph 36 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) des Kantons Thurgau sind bei Majorzwahlen Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, das heisst bis spätestens am Montag, 5. Oktober 2026, 17.00 Uhr, dem Wahlbüro, Gemeindeverwaltung, Buhwilerstrasse 1,  8577 Schönholzerswilen, einzureichen, um auf die Namenliste aufgenommen zu werden.

Verspätet gemeldete Kandidatinnen und Kandidaten finden auf der Namenliste keine Aufnahme, können jedoch trotzdem gewählt werden. Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit Parteizugehörigkeit aufzuführen. Der Vorschlag ist von mindestens zehn im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von dem/r Vorgeschlagenen mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Vielen Dank für Ihr Engagement zugunsten der Politischen Gemeinde Schönholzerswilen!


 

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