10. Juli 2026
ab 8. Juli 2026 - Feuerverbot in Wald und Waldesnähe

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt. Die im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten genügen in der derzeitigen Situation nicht mehr.

Es gilt deshalb ein vorübergehendes Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Wälder. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Die Massnahmen treten am 8. Juli 2026 ab 12.00 Uhr in Kraft und gelten bis auf Widerruf.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.