
Leinenpflicht für Hunde ab 1. Mai 2023 im Wald und am Waldrand
Vergangenen November hat der Grosse Rat beschlossen, für den Kanton Thurgau in der Zeit vom 1. April -31. Juli im Wald und am Waldrand eine generelle Leinenpflicht für Hunde einzuführen. Die Referendumsfrist gegen die Gesetzesanpassung ist unbenutzt verstrichen. An seiner Sitzung vom 25. April 2023 hat der Regierungsrat nun die dazugehörige Verordnungsanpassung verabschiedet und entschieden, dass die Leinenpflicht per 1. Mai 2023 (erstmals) in Kraft tritt.
Danke für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!
Gemeindeverwaltung Schönholzerswilen
Weiterführende Informationen finden Sie im angehängten Flyer vom Veterinäramt
Zugehörige Objekte
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