Öffentliche Auflage - Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum

11. September 2025

Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren vom 19. April 2017, sowie § 29ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 21. Dezember 2011 und gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 08. September 2025 wird öffentlich aufgelegt:


Grundeigentümerverbindlicher Gewässerraum
Gewässerraumlinienpläne Teil 1 & Grenzgewässer Kradolf-Schönenberg

Auflagefrist:    Freitag, 12. September 2025 bis Donnerstag, 2. Oktober 2025
Auflageort:    Gemeindeverwaltung Schönholzerswilen, Buhwilerstrasse 1, 8577 Schönholzerswilen

Die Planunterlagen können jeweils während den ordentlichen
Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.

Die technische Dokumentation sowie alle Pläne sind unter diesen Links abrufbar:

Pläne

Technische Dokumentation

Planungsbericht

Rechtsmittel: 
Wer durch die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerraumlinie betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse nachweist, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat der Gemeinde Schönholzerswilen, Gemeindeverwaltung, Buhwilerstrasse 1, 8577 Schönholzerswilen, schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache hat einen Antrag zu enthalten. 


8577 Schönholzerswilen, 12. September 2025 
GEMEINDERAT SCHÖNHOLZERSWILEN 

 

 

Zur Kenntnis an: 
- Bauverwaltung, 8577 Schönholzerswilen, für Anschlagkasten und Website 
- Betroffene Anstösser 
 

Zugehörige Objekte

Name
Öffentliche Auflage Gewässerlinienplan (PDF, 160.63 kB) Download 0 Öffentliche Auflage Gewässerlinienplan