Der Gemeinderat
Die Zuständigkeiten des Gemeinderates richten sich nach Artikel 21 bis 24 der Gemeindeordnung. Insbesondere führt er die Gemeinde strategisch und plant deren nachhaltige Entwicklung. Er führt das Baubewilligungsverfahren und handhabt die Baupolizei. Er stellt das Gemeindepersonal an und regelt deren Arbeitsverhältnisse. Im Übrigen besorgt er grundsätzlich alle Gemeindeangelegenheiten. Der Gemeinderat trifft sich in der Regel jeden zweiten Montag zur Sitzung.
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