Das Wahlbüro
Das Wahlbüro überwacht die Stimmabgabe und ermittelt die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen (Art. 39 der Gemeindeordnung). Im Übrigen gelten die kantonalen Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Februar 2014 über das Stimm- und Wahlrecht.
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