Die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen ist die erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gelangen müssen. Die Schlichtungsbehörde ist kein Gericht. Das Verfahren ist kostenlos.
Rechtliche Grundlagen:
Das Amt für Sicherheit der Gemeinde Weinfelden (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 ZSRG) besorgt das Sekretariat der Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen u.a. für die Gemeinde Schönholzerswilen
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