Die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen

Die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen ist die erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gelangen müssen. Die Schlichtungsbehörde ist kein Gericht. Das Verfahren ist kostenlos.

Rechtliche Grundlagen:

Das Amt für Sicherheit der Gemeinde Weinfelden (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 ZSRG) besorgt das Sekretariat der Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen u.a. für die Gemeinde Schönholzerswilen

Kontakt

Die Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen
Frauenfelderstrasse 8
Postfach
8570 Weinfelden
Tel. 071 626 83 25
amt.sicherheit@weinfelden.ch

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