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25.03.2023 12:37:13
Die Gesamtheit der Stimmberechtigten ist das oberste Organ der Gemeinde. Die Stimmberechtigten äussern ihren Willen in der Gemeindeversammlung, soweit nicht die Urnenabstimmung oder Urnenwahl vorgeschrieben ist.
Aufgaben: | Hauptaufgaben der Gemeindeversammlung sind der Erlass aller wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in Form von Reglementen, der Beschluss über Budget und Jahresrechnung der Gemeinde, die Festsetzung des Steuerfusses und die Bewilligung von nicht budgetierten Krediten (Art. 8 und 9 der Gemeindeordnung). |
Kompetenzen: | Die Gemeindeversammlung hat nach Art. 10 der Gemeindeordnung zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
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