Arbeitsamt
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen müssen sich ab 01. März 2017 direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Kreuzlingen anmelden.
Öffnungszeiten Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr (Mittwoch-Nachmittag geschlossen) Freitag: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:30 Uhr Wichtige Informationen Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) kann man frühestens ab dem Datum beziehen, an dem man sich persönlich beim RAV angemeldet hat. Melden sie sich daher noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit an. Beachten Sie aber, dass sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen. Für die Anmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit: • Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (komplett ausgefüllt). Das Formular steht unter www.treffpunkt-arbeit.ch/formulare/arbeitslos zur Verfügung oder kann beim RAV angefordert werden • Krankenversicherungskarte (oder AHV-Ausweis) • Kopie des Ausländerausweises bei ausländischen Staatsangehörigen • Kopie des letzten Arbeitsvertrages und der Kündigung • Bewerbungen während der Kündigungsfrist • Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.) auf einem USB-Stick • Bei Krankheit eine Kopie des Arztzeugnisses
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