Alimentenbevorschussung/-inkassoAnspruch auf Bevorschussung und Inkasso der Alimente hat das Kind, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise, bzw. nicht rechtzeitig nachkommen. Bedingung für die Bevorschussung und das Inkasso ist unter anderem ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder ein von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB genehmigter Unterhaltsvertrag. Wir übernehmen die Einforderung von Kinder- und Frauenalimenten, Kinder- und Ausbildungszulagen und können Unterhaltsberechtigte bei allen notwendigen Inkassomassnahmen vertreten. Berechnung Der Anspruch auf Alimentenbevorschussung muss berechnet werden. Die entsprechenden Formulare können Sie bei uns anfordern. Auszahlung Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kinderalimente jeweils monatlich im Voraus bevorschusst werden. Die Bevorschussung dient der Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes. Dadurch soll einer allfälligen Hilfebedürftigkeit vorgebeugt werden. Neuberechnung Der Anspruch auf Alimentenbevorschussung wird periodisch neu berechnet. Weitere Informationen finden Sie beim Sozialamt des Kantons Thurgau.
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