Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können Ihre Abmeldung auch via den Online-Schalter vornehmen.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 058 346 10 50 | ulla.koegler@schoenholzerswilen.ch |