Wer im Wald Bäume fällen will, benötigt eine Bewilligung des Forstdienstes.
Der Forstdienst zeichnet alle Holznutzungen vor der Ausführung entsprechend an.
In folgenden Situationen muss der Waldeigentümer eine formelle Schlagbewilligung einholen:
  • Für begründete Ausnahmen vom Kahlschlagverbot.
  • Für Holznutzungen in Waldflächen, die nicht vorrangig der Holznutzung zugewiesen sind und in denen die waldbauliche Planung keine Eingriffe vorsieht.
Für weitere Fragen:
Forstamt Thurgau
Tel. 058 345 62 80
www.forstamt.tg.ch

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