Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft an Ihrem neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können Ihre Abmeldung auch via den Online-Schalter vornehmen.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.