Beglaubigung
Verantwortlich:
Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt. Diese Beglaubigungen können Sie direkt bei uns am Schalter vornehmen. Durch die Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt die Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht hat. Deshalb bitten wir Sie, persönlich bei uns am Schalter zu erscheinen. Die Beglaubigung einer Kopie bescheinigt, dass die Kopie mit dem originalen Dokument vollständig und korrekt übereinstimmt. Um ein Originaldokument einer Thurgauer Behörde beglaubigen zu lassen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Post an die kantonale Ausweisstelle in Weinfelden: Kantonale Ausweisstelle Reisendengewerbe/Preiskontrolle/Beglaubigungen Bahnhofstrasse 12 Postfach 240 8570 Weinfelden Telefon: 058 345 13 90
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