Waldwirtschaft
Zuständige Abteilung: Bauverwaltung Wer im Wald Bäume fällen will, benötigt eine Bewilligung des Forstdienstes. Der Forstdienst zeichnet alle Holznutzungen vor der Ausführung entsprechend an. In folgenden Situationen muss der Waldeigentümer eine formelle Schlagbewilligung einholen:
Forstamt Thurgau Tel. 058 345 62 80 www.forstamt.tg.ch Dokument Waldwirtschaftsjahr_15_16.pdf (pdf, 400.6 kB) Publikationen
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