Waldwirtschaft
Der Forstdienst zeichnet alle Holznutzungen vor der Ausführung entsprechend an.
In folgenden Situationen muss der Waldeigentümer eine formelle Schlagbewilligung einholen:
- Für begründete Ausnahmen vom Kahlschlagverbot.
- Für Holznutzungen in Waldflächen, die nicht vorrangig der Holznutzung zugewiesen sind und in denen die waldbauliche Planung keine Eingriffe vorsieht.
Forstamt Thurgau
Tel. 058 345 62 80
www.forstamt.tg.ch
Zugehörige Objekte
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| Waldwirtschaftsjahr_15_16.pdf (PDF, 391.3 kB) | Download | 0 | Waldwirtschaftsjahr_15_16.pdf |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauverwaltung | 058 346 10 53 | carmen.siegrist@schoenholzerswilen.ch |
| Name | Download |
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