Abmeldung/Wegzug - eUmzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz auch mit dem elektronischen eUmzug (Link siehe unten) melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie "EU/EFTA" werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann. Aktionen
Zugehörige Dienstleistung: Abmeldung Zuständige Instanz: Einwohnerdienste
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