Adressänderung/Umzug
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, melden Sie die neue Adresse bitte innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten, damit diese die Register nachführen können.
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Zugehörige Dienstleistung: Anmeldung Schweizer/-innen Zuständige Instanz: Einwohnerdienste
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