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Gemeinde Schönholzerswilen

Übergangsbestimmungen Baureglement ab 01.01.2023


Übergangsbestimmungen zum Baureglement ab 01.01.2023

Ausnützungsziffer und Geschossflächenziffer, Höhenmasse werden ab 01.01.2023 neu geregelt.



Datum: 1. Jan. 2023
Herausgeber: Departement für Bau und Umwelt
Laden: (pdf, 581.0 kB)


Zugehörige Dienstleistungen: Baubewilligungsverfahren, Beratung bei Bauanfragen
Zuständige Instanz: Bauverwaltung

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