Übergangsbestimmungen Baureglement ab 01.01.2023Übergangsbestimmungen zum Baureglement ab 01.01.2023 Ausnützungsziffer und Geschossflächenziffer, Höhenmasse werden ab 01.01.2023 neu geregelt.
Zugehörige Dienstleistungen: Baubewilligungsverfahren, Beratung bei Bauanfragen Zuständige Instanz: Bauverwaltung
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