Merkblatt Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen in BauzonenDas Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) listet in § 99 eine abschliessende Reihe von Bauten und Anlagen auf, die in Bauzonen ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen. Das vorliegende Merkblatt vermittelt einen raschen Überblick zur Thematik und soll Bauherren, Baubehörden, Planern, Architekten und weiteren Interessierten als Arbeitshilfe dienen. Das Merkblatt kann auch unter www.dbu.tg.ch heruntergeladen werde
Zugehörige Dienstleistungen: Baubewilligungsverfahren, Beratung bei Bauanfragen Zuständige Instanz: Bauverwaltung
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