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Gemeinde Schönholzerswilen

Merkblatt Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen in Bauzonen


Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) listet in § 99 eine abschliessende Reihe von Bauten und Anlagen auf, die in Bauzonen ohne Baubewilligung
erstellt werden dürfen. Das vorliegende Merkblatt vermittelt einen raschen Überblick zur Thematik und soll Bauherren, Baubehörden, Planern, Architekten und weiteren Interessierten als Arbeitshilfe dienen.

Das Merkblatt kann auch unter www.dbu.tg.ch heruntergeladen werde

Datum: 1. Jan. 2013
Herausgeber: Kanton Thurgau Departement für Bau und Umwelt
Laden: (pdf, 1234.5 kB)


Zugehörige Dienstleistungen: Baubewilligungsverfahren, Beratung bei Bauanfragen
Zuständige Instanz: Bauverwaltung

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