Merkblatt Bewilligungsfreie Bauten und Anlagen in Bauzonen

Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) listet in § 99 eine abschliessende Reihe von Bauten und Anlagen auf, die in Bauzonen ohne Baubewilligung
erstellt werden dürfen. Das vorliegende Merkblatt vermittelt einen raschen Überblick zur Thematik und soll Bauherren, Baubehörden, Planern, Architekten und weiteren Interessierten als Arbeitshilfe dienen.

Das Merkblatt kann auch unter www.dbu.tg.ch heruntergeladen werde

Informationen

Datum
1. Januar 2013
Herausgeber/-in
Kanton Thurgau Departement für Bau und Umwelt

Dokumente

Name
Bewilligungsfreie_Bauten.pdf (PDF, 1.18 MB) Download 0 Bewilligungsfreie_Bauten.pdf

Zugehörige Objekte