WasserreglementDieses Reglement, die gestützt darauf erlassenen Vorschriften, das Beitrags- und Gebührenreglement und die jeweiligen Tarife bilden die Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen der Wasserversorgung der Gemeinde Schönholzerswilen und seinen Bezügern sowie den Eigentümern angeschlossener Liegenschaften.
Zugehörige Dienstleistung: Werkbetriebe Zuständige Instanz: Bauverwaltung
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