GlasfaserreglementDas Reglement vom 5. September 2016 über den Anschluss und die Nutzung des Glasfasernetzes der Gemeinde Schönholzerswilen (Glasfaserreglement; GFR) regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Gemeinde Schönholzerswilen und den Netzbetreibern.
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