Gemäss Gesetzt über das Halten von Hunden wird für alle Hunde ab fünf Monaten eine Hundesteuer erhoben.
Die jährliche Hundesteuer für einen Hund in einem Haushalt beträgt Fr. 80.00.
Für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt die Hundesteuer Fr. 150.00.

Ausgeschlossen von dieser Steuerpflicht sind:
  • Hunde unter fünf Monaten
  • Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkops
  • ausgebildete Sanitäts-, Katastrophen- oder Lawinenhunde
  • Blindenhunde
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Halter- und Hundeangaben in der Hundedatenbank AMICUS (Tel.: 0848 777 100, info@amicus.ch, www.amicus.ch) zwingend registriert sein müssen. Bei einer Neuanschaffung eines Hundes müssen Sie nach der Registrierung des Hundes durch den Tierarzt, anschliessend im System die Haltung des Hundes bestätigen.

Bei Änderungen (Tod eines Hundes oder Kauf eines neuen Hundes) bitten wir Sie, die Gemeindeverwaltung zu informieren.  

Zugehörige Objekte

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Anmeldung Hund Download 0 Anmeldung Hund
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Hundegesetz Download 2 Hundegesetz
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Merkblatt zur ordentlichen Bewilligung betreffend Haltung potentiell gefährlicher Hunde Download 4 Merkblatt zur ordentlichen Bewilligung betreffend Haltung potentiell gefährlicher Hunde
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