Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren, für Frauen bei 64 Jahren.

Damit Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen Ihnen mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.

Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn
  • Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet haben, oder
  • Ihr erwerbstätiger Ehegatte oder Ihre erwerbstätige Ehegattin mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
  • Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden könnenn
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente

  • um 1 oder 2 Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder
  • um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben.
Unsere AHV-Zweigstelle ist Ihre persönliche Anlaufstelle für sämtliche Sozialversicherungsfragen. Wir geben Ihnen gerne verschiedenste Auskünfte und beantworten allfällige Unklarheiten. Formulare und Merkblätter können bei der AHV-Zweigstelle oder über unsere Online-Dienste bezogen werden.

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