
AHV-Anmeldung
Damit Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen Ihnen mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn
- Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet haben, oder
- Ihr erwerbstätiger Ehegatte oder Ihre erwerbstätige Ehegattin mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
- Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden könnenn
- um 1 oder 2 Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder
- um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
AHV/IV-Gemeindezweigstelle | 058 346 10 50 | ulla.koegler@schoenholzerswilen.ch |